Pflegeberatung nach §37.3

Ihr Partner für die Pflegeberatung in Essen

Unser Pflegeteam berät Sie nach §37.3 in Bezug auf Pflegeleistungen, die Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen zustehen.
Kontakt zu uns

Unsere Pflegeberatung nach §37.3

Rund ums Thema Pflege beraten wir Sie gern durch einen unserer Pflegeberater, die Ihnen mit allen Eventualitäten und neuesten Informationen das nötige Wissen für Ihre Pflege zu Hause vermitteln.

Unsere Pflegeberatung sichert zum einen die Qualität der häuslichen Pflege und dient zum anderen als Nachweis, dass die Pflege in allen Bereichen gewährleistet ist. Mit der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen besprechen wir Ihre persönliche Situation ebenso wie Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Wir geben Ihnen praktische Tipps und leiten konkrete Maßnahmen ein.

Sämtliche Ergebnisse aus unserer Pflegeberatung werden schriftlich erfasst und an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet. Wir übernehmen eine Beurteilung Ihrer häuslichen Situation, eine weiterführende Beratung und auch praktische Hilfestellung für pflegende Personen. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass eine akkurate Pflege gewährleistet ist.

Lassen auch Sie sich von unseren Experten für Pflege beraten. Wenn Sie Pflegegeld beziehen und sich von Ihren Angehörigen pflegen lassen, schreibt das Pflegeversicherungsgesetz einen regelmäßigen Pflegeberatungsbesuch vor. Dieser muss bei Leistungen nach Pflegegrad II und III halbjährlich und bei Pflegegrad IV und V vierteljährlich durchgeführt werden. Gemäß §37.3 SGB XI sind pflegebedürftige Personen verpflichtet, einen Beratungsbesuch durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung zu ermöglichen, während Sie selbst bestimmen können, welcher Pflegedienst diesen durchführen soll.

Die Vergütung wird von der Pflegekasse getragen. Unsere Pfleger übernehmen auf Wunsch gerne Ihren Beratungsbesuch.

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